Chancen und Herausforderungen der digitalen Lehre aus Sicht der Inklusion
Alexander Haenßgen
Durch die weltweite Pandemie wurde auch an der Universität zu Köln schlagartig die digitale Lehre zum Mittel der Wahl. Für Studierende und Mitarbeitende der Universität mit Behinderung und Beeinträchtigung ergeben sich daraus neue Möglichkeiten. Auch wenn es sehr viele unterschiedliche Arten von Behinderungen und Beeinträchtigungen gibt, werden in diesem Beitrag verschiedene verallgemeinernde Gruppenbezeichnungen verwendet wie „Menschen mit eingeschränkter Mobilität“, „Menschen mit Lernschwierigkeiten“, „Menschen mit eingeschränktem oder nicht vorhandenem Hör- und Sehvermögen“, um anhand dieser Gruppen die für diese Beeinträchtigung auftretenden Chancen und Herausforderungen zu beschreiben. Dennoch sollte man nicht einem leider häufig verbreiteten Irrglauben anheimfallen, dass mehr Digitalisierung auch aus Sicht der Inklusion einen reinen Gewinn bieten würde. Denn wie in der generellen Debatte um die Vor- und Nachteile von digitaler Lehre treten auch aus inklusiver Sicht neben den positiven Aspekten einige neue Herausforderungen oder neue Barrieren in Erscheinung.
Die folgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und der konkrete Einzelfall muss immer individuell betrachtet werden. Die unten beschriebenen Maßnahmen können nur Hinweise und Empfehlungen, nicht aber die universelle Lösung sein.
Eingeschränkte Mobilität
Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ist das Wegfallen vieler Strecken und Wege eine enorme Erleichterung – sowohl was den Anfahrtsweg betrifft, als auch besonders die teilweise langen Wege zwischen den verschiedenen Gebäuden der Universität, welche häufig innerhalb eines Tages zurückgelegt werden müssen. Aus diesem Grund profitieren diese Menschen von digitalen Lehrveranstaltungen, was noch einmal durch das steigende Maß an Digitalisierung von Bibliotheken und Unterlagen verstärkt wird.
Lern- und Konzentrationsstörungen
Studierende mit Lernbeeinträchtigungen profitieren davon, wenn Vorlesungen digital aufgezeichnet werden. Weil sich die Aufnahmen pausieren oder Abschnitte wiederholen lassen, kann die Vorlesung an die individuelle Lern- und Arbeitsgeschwindigkeit angepasst werden. Durch die Möglichkeit, an Seminaren und Vorlesungen von einem Ort der persönlichen Wahl aus teilzunehmen, wird Menschen mit Konzentrationsschwierigkeiten oder Autismus erlaubt, sich in einer ruhigen und gewohnten Umgebung zu beteiligen, was ihnen die Arbeit erleichtern kann.
Beeinträchtigung des Sehvermögens
Menschen mit starker Beeinträchtigung des Sehvermögens sind darauf angewiesen, dass sämtliche Programme und Dokumente von einem Screenreader gelesen werden können. Auch bei weniger starken Formen der Beeinträchtigung können einige kleinere Anpassungen wie das Vermeiden von Schriftarten mit Serifen oder zu kleiner Schriftgröße sowie das Verwenden eines kontrastreichen Schriftbildes hilfreich sein. Wenn die Voraussetzungen vorhanden sind, sollte stets die Möglichkeit zur Verfügung gestellt werden, die Ansicht den individuellen Bedürfnissen anzupassen.
Beeinträchtigung des Hörvermögens
Menschen, die auf Grund einer Beeinträchtigung des Hörvermögens darauf angewiesen sind, das gesprochene Wort von den Lippen ablesen zu können, bietet sich in den meisten Fällen der digitalen Lehre die Möglichkeit, die Mundbewegungen des Sprechenden leichter zu erkennen als im regulären Unibetrieb. In diesem Fall ist darauf zu achten, dass alle Beteiligten für eine ausreichende Beleuchtung sorgen und sich nicht zu weit von der Kamera entfernen. Auch eine Einbeziehung der Untertitelfunktion sowie des Chats könnte hilfreich sein.
Chronische und psychische Erkrankungen
Jenseits von Menschen mit Behinderungen können auch Menschen mit einer chronischen oder psychischen Erkrankung von den Möglichkeiten der digitalen Lehre profitieren. Denn auch diesen Personen ist es aufgrund ihrer Erkrankung nicht immer möglich, an Veranstaltungen vor Ort teilzunehmen. Ihnen kann es ebenfalls helfen, wenn die Arbeitseinteilung frei gestaltet werden kann und es die Option gibt, sich Veranstaltungen auch zu einem späteren Zeitpunkt anzuhören und Informationen aufrufen zu können, falls die Erkrankung auch eine digitale Teilnahme verhindert.
Übergreifendes
Menschen mit Beeinträchtigungen durch Behinderungen, chronischen oder psychischen Erkrankungen sind häufig Teil der vulnerablen Gruppen, weshalb gerade während einer Pandemie oder in Zeiten von Krankheitswellen eine besondere Belastung von ihnen genommen werden kann, wenn sie an der Lehre teilnehmen können, ohne sich in große Menschenansammlungen begeben zu müssen. Generell profitieren diese Menschen sehr stark von möglichst viel zeitlicher Flexibilität während der Veranstaltung und zur generellen Arbeitsbewältigung, da Sie überproportional häufig Behörden-, Arzt-, oder Therapietermine wahrnehmen müssen, wobei die Zeiten von Lehrveranstaltungen bei der Terminvergabe kaum berücksichtigt werden können.
Grundsätzlich ist dringend zu empfehlen, im Vorfeld einer Veranstaltung eine Möglichkeit zu schaffen, Beeinträchtigungen und Förderbedarfe anzumelden. Dabei sollten auch anonyme Meldungen zugelassen werden, da die Hemmschwelle, sich zu melden, bei diesem Thema immer noch sehr hoch ist. Betroffenen sollte auf jeden Fall ein persönliches Gespräch angeboten und die Uni-internen Beratungsstellen nach Absprache hinzugezogen werden, denn die oben genannten Maßnahmen können nur eine erste Orientierung geben. Der einzelne Fall kann die Kombination oder Variation mehrerer Maßnahmen erfordern. Auch die richtige Kommunikation an die übrigen Kursteilnehmenden sollte immer mit den betroffenen Menschen mit Beeinträchtigung sowie der ggf. hinzugezogenen Beratungsstelle vorher abgesprochen werden. In allen Fällen muss neben den eigentlichen Bedingungen der Veranstaltungen auch individuell geklärt werden, ob bei den anstehenden Studienleistungen Barrieren auftreten können, die es auszuräumen gilt. Es sollte geklärt werden, ob Betroffene an der vorgesehenen Studienleistung teilnehmen können oder eine alternative Leistung erbracht werden kann (beispielsweise eine Hausarbeit statt einer Klausur). Wenn Sie an der regulären Leistung teilnehmen können, muss geklärt werden, ob Hilfsmittel oder ein separater Raum bereitgestellt werden müssen? Dozierende sollten auch klären, ob die Zugänglichkeit des vorgesehenen Raumes für alle Beteiligten gegeben oder ob eine digitale Teilnahme an Prüfungen nötig und möglich ist, sowohl technisch als auch rechtlich.
Als Student und Betroffener kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass gerade gegenüber bisher unbekannten Personen (was zu Beginn des Studiums auf alle Dozierenden zutrifft) eine Hemmschwelle vorhanden ist, Hilfsmittel anzufragen oder einzufordern, da auf der einen Seite Unkenntnis über die vorhandenen Möglichkeiten besteht und auf der anderen Seite Unsicherheit über die Reaktion. Häufig befürchten Betroffene auch, durch diesen ersten Eindruck langfristig in den Augen anderer auf die Beeinträchtigung reduziert zu werden. Deshalb ist es sehr hilfreich, wenn durch transparente Kommunikation vermittelt wird, dass solche Fälle mitbedacht wurden und es daher nichts „Sonderbares“ oder sogar „Dreistes“ ist, die entsprechenden Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen, da sie den Betroffenen ausdrücklich zustehen. Auch den übrigen Studierenden gegenüber sollte das deutlich gemacht werden, da es der Chancengleichheit und dem Ausgleich eines Nachteils durch Behinderung gegenüber nichtbehinderten Studierenden dient.
Neben diesen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in einzelnen Lehrveranstaltungen sollte die Universität auch weiterhin bauliche Barrieren insbesondere in älteren Gebäuden und Instituten abbauen. Studierenden und anderen Teilnehmenden würde es auch helfen, wenn künftig bei der Bewerbung oder Belegung von Veranstaltungen direkt auf bauliche und technische Barrieren sowie auf schwierige Lichtverhältnisse beim Veranstaltungsort hingewiesen würde.
Zur Erhöhung der Sichtbarkeit und zur Vermittlung der Vereinbarkeit von Forschung und Beeinträchtigungen oder chronischen Erkrankungen wäre es wünschenswert, wenn man versuchen würde, betroffene Forschende zu finden, die bereit sind, von ihrem Werdegang sowie den Hürden und ihrer Überwindung zu berichten.
Roman Alexander Haenßgen studiert einen 2-Fach Master Geschichte und Archäologie sowie einen 1-Fach Master Geschichte mit Schwerpunkt Public History an der Universität zu Köln, wo er bereits einen 2-Fach Bachelor in den Fächern Geschichte und Archäologie erwarb. Er ist von einer Hemiparese der linken Körperseite und einer Legasthenie betroffen. [roman.h@online.de • @RomHaen] |
Weiterführende Links
- Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/BJNR184300011.html
- Servicezentrum Inklusion der Universität zu Köln
https://inklusion.uni-koeln.de/index_ger.html
- Inklusive digitale Lehre (Hinweise für Hochschullehrende, Beratende u.a. des Servicezentrums Inklusion der Universität zu Köln)
https://inklusion.uni-koeln.de/tipps__informationen/inklusive_digitale_lehre/index_ger.html
- Zentrale Anlaufstelle Barrierefrei der Universität Bielefeld
https://www.uni-bielefeld.de/einrichtungen/zab/digitale-barrierefreiheit/
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
DigiTRiP-Redaktion (17. Oktober 2022). Chancen und Herausforderungen der digitalen Lehre aus Sicht der Inklusion. DigiTRiP. Abgerufen am 17. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/nn8o